Irgendwie macht es da Leben nicht leichter, wenn man mit seinem Hobby (dieses Blog) ein wenig Geld nebenher verdient. Aktuelles Beispiel: Elterngeld.
Ich werde ja das ab Geburt ein Jahr zuhause bleiben und Elterngeld kassieren.
Grob gesagt funktioniert das (wenn man nichts selbständig arbeitet) so: Man nehme den (bereinigten) Nettolohn aus den 12 Monaten vor dem Baby, ziehe davon den (bereinigten) Nettolohn aus den 12 Monaten nach der Geburt ab und kriegt davon dann 67% Elterngeld vom Staat.
Kommen da jetzt aber noch Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit dazu, wirds kompliziert. Zunächst einmal gehen wir davon aus (weil es bei mir zutrifft und auch die Regel sein wird), dass ich auch das Jahr davor (in diesem Fall also 2009) beide Tätigkeiten ohne Pausen ausgeführt habe.
Dann werden nämlich (BEEG §2, Abs. 9) auf einmal nicht mehr die 12 Monate vor der Geburt als Referenzzeitraum genommen, sondern das Jahr 2009 (auch, wenn das Kind am 30.12.2010 auf die Welt kommt). Und das ist jetzt aus mehreren Gründen doof:
1. Mein Nettolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit wird auf einmal niedriger, da ich Mitte 2009 eine Gehaltserhöhung bekommen habe. Ohne Blog, wäre fast nur das höhere Gehalt angerechnet worden, jetzt mit Blog ziehen die ersten 09er Monate den Schnitt wieder nach unten
2.Mein Gewinn aus selbständiger Tätigkeit (also aus diesem Blog) steigt gerade munter an. Anfang 2009 kam fast nix bei rum, Anfang 2010 sah das schon ganz anders aus:

(mehr Infos zu diesem Diagramm gibts hier, da sind dann auch die einzelnen Anbieter beschrieben)
Das wird aber bei der Berechnung nicht beachtet, die ersten Monate von 2010 bis zur Geburt tauchen bei der Berechnung nirgends auf.
Also nochmal zu dem Beispiel vom Kind, das im Dezember 2010 zur Welt käme: Hier würde der Gewinn von 2009 mit dem von 2011 verglichen. Bei Konstanten Gewinnsteigerungen macht das also ein doppelt so großes Minus, als wenn man die 12 Monate davor und danach vergleichen würde, was das Elterngeld dann ganz schön kürzen würde (hier beim Blog sprechen wir von sehr geringen Zahlen, aber es soll ja auch Leute geben, die selbständig mehr verdienen. Die “Das Jahr davor”-Regel gilt übrigens auch dann, wenn man nur selbständig arbeitet…).
Der obige Graph ist übrigens nur zur Anschauung, wie die Einnahmen schwanken. Relevant ist der nächste Graph, bei dem die Werte nun auf den Monat aufgetragen sind, an dem sie ausgezahlt wurden, denn nur das ist für das Elterngeld relevant. Schiebt sich also alles nochmal weiter nach hinten, was die Sache noch schlechter macht.
Hier also die Auszahlungen 2009 und 2010, wobei die 2010er-zahlen komplett ignoriert werden:

Hier schön zu sehen, dass die hohe Amazon-Zahlung erst im Februar kam, obwohl die Einnahmen komplett im Jahr 09 erzielt wurden (dauert da ja immer ein wenig, bis alles geprüft und ausgezahlt ist).
Fürs Elterngeld aber irrelevant, da zählt das Zuflussprinzip. Heißt auch: Selbst wenn ich nach der Geburt alle Werbebanner und Textlinks von dieser Seite nehmen würde, werden immer noch die Einnahmen verrechnet, die ich für die Arbeiten aus den Vormonaten bekomme. Also wenn z.B. am Tag nach der Geburt die Amazon-Auszahlung für die letzten 5 Monate kommt, geht das mal schön als “Minus” ins Elterngeld ein, obwohl die Leistungen vor der Geburt erbracht wurden.
Heißt also, ich muss dafür sorgen, dass ich möglichst viele Auszahlungen erst nach dem Jahr nach der Geburt bekomme. Tendenziell könnte man dann ja z.B. einfach überall die Auszahlungen stoppen (wo es geht) und erst danach wieder aktivieren. Aber das wäre dann sicher Steuerbetrug, oder?
Wie gesagt: Bei mir geht es hier nicht um viel Geld, aber prinzipiell finde ich das schon nicht wirklich gerecht.
Oder hab ich da nur was falsch verstanden? Ich befürchte nicht, denn auch ein Telefonat mit der zuständigen Stelle bei der L-Bank hat das nur bestätigt (bzw. noch schlimmer gemacht, als ich es erst verstanden hatte)…
Gibts hier irgendwen, der da schon Erfahrungen gemacht hat?
Olli:

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